Wenn nicht anders vereinbart, 70,00 EUR/h
zuzüglich:
10,00 EUR einmalig bei Kostümführungen
20,00 EUR einmalig bei fremdsprachigen Führungen
Die Auslagen für An- und Abfahrt deckt der Gästeführer.
Mehrwertsteuer wird gem. § 19 UStG nicht erhoben.
Bei Kombination mit Museumsführungen gelten die Entgelte der Museen, die direkt an diese Einrichtungen zu entrichten sind. Die entsprechenden Buchungen sind mit den Museen vorzunehmen, wobei der Wunsch nach einem konkreten Guide in der Regel Berücksichtigung findet.
Verträge zu Buchungen von Reisebussen bei örtlichen Reiseveranstaltern sind direkt mit dem Anbieter zu schließen.